Gesetz ElektroG2 tritt heute in Kraft: Solarmodule von LG stets verlässlich und ohne Registrierungsrisiken

Mobile Communication 1. Februar 2016

Neuer Monat, neues Gesetz: Ab heute, 1. Februar 2016, fallen auch Solarmodule unter das Elektrogesetz (ElektroG2). Damit sind Hersteller von Solarmodulen, sogenannte „Inverkehrbringer“, für die Registrierung der Solarmodule verantwortlich, darunter auch der Elektronik- und Solarspezialist LG Electronics. Das Unternehmen geht mit gutem Beispiel voran, denn es wird ebenfalls seit heute gemäß Paragraph 31 Absatz 2 Satz 2 des ElektroG2 als registrierter Hersteller mit Marke, Geräteart und Registrierungsnummer einschließlich des Registrierungsdatums auf der Internetseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) genannt. Dies ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG2.

Was bedeutet das für Kunden und Nutzer der Solarmodule von LG wie dem NeON2? LG darf auch weiterhin seine Solarmodule im Geltungsbereich des ElektroG2 in den Verkehr bringen. Zudem erfüllt LG alle Anforderungen an die Melde- und Registrierungspflicht für Solarmodule. Die Registrierungsnummer lautet: DE12997533

Die neue Regelung gilt nur für Deutschland. Bei Solardienstleistern und Händlern, die Auslandsniederlassungen haben, an die LG liefert, gilt der Importeur als „Inverkehrbringer“ und muss die jeweiligen lokalen Gesetzgebungen erfüllen. Michael Harre, Vice President der EU Solar Business Group bei LG Electronics Deutschland, kommentiert: „Als Anbieter von Solarmodulen und Treiber von erneuerbaren Energien gehört es für LG zum guten Ton, die neue Elektroschrottverordnung einzuhalten und mit gutem Beispiel voranzugehen. Unsere Solarmodule lassen sich auch weiterhin risikofrei nutzen und verkaufen – damit bieten wir Händlern die von LG gewohnte Sicherheit auch unter den neuen gesetzlichen Vorgaben.“

Weitere Informationen unter www.lg-solar.com sowie im LG Solar YouTube Kanal und im LG SolarBlog.

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